Abwicklung von Erasmus+ Projekten über die Bildungsdirektionen

Beschreibung

Wir möchten, dass Bildungsdirektionen zur Abwicklung von Erasmus+ Fördermitteln Teilrechtsfähigkeit erhalten. Bisher sind Bildungsdirektionen bei der Abwicklung der Fördermittel noch auf öffentliche Schulen und deren Erasmus+ Bankkonten angewiesen. Durch die Änderung können die Bildungsdirektionen ab der nachfolgenden Programmperiode Erasmus+ 2028-2034 Projekte selbständig über ein eigenes Konto verwalten. Hierfür wollen wir das Gesetz novellieren.

Kategorien
Weniger Bürokratie
Themenbereiche
Förderbedarf & Unterstützung
Thema
Status
In Planung
Umsetzungszeitraum
2027/Q4

Weiterführende Infos

OeAD | Nationale Agentur für Erasmus+


Haben Sie Fragen zu dieser Maßnahme?
Kontaktieren Sie:

freiraumschule@bmb.gv.at