Beschreibung
Wir möchten, dass Bildungsdirektionen zur Abwicklung von Erasmus+ Fördermitteln Teilrechtsfähigkeit erhalten. Bisher sind Bildungsdirektionen bei der Abwicklung der Fördermittel noch auf öffentliche Schulen und deren Erasmus+ Bankkonten angewiesen. Durch die Änderung können die Bildungsdirektionen ab der nachfolgenden Programmperiode Erasmus+ 2028-2034 Projekte selbständig über ein eigenes Konto verwalten. Hierfür wollen wir das Gesetz novellieren.
Kategorien
Weniger Bürokratie
Themenbereiche
Förderbedarf & Unterstützung
Thema
Status
In Planung
Umsetzungszeitraum
2027/Q4
Weiterführende Infos
OeAD | Nationale Agentur für Erasmus+