In unserem Bildungssystem wimmelt es von Fachbegriffen und Schlagwörtern. Unmöglich, hier den Überblick zu behalten? Suchen Sie nach Ihren Themen und finden Sie die Antworten in unserem Freiraum-Glossar!
Lehrkräfte üben entlang ihres Berufsbilds eine Vielzahl von Tätigkeiten aus. Darunter fallen auch administrative Aufgaben, die von Dokumentation über Organisation bis hin zur Kommunikation mit Eltern und Behörden reichen.
Ein Teil dieser Tätigkeiten ist untrennbar mit pädagogischer Verantwortung und rechtlichen Pflichten verbunden. Wo pädagogische Diagnosen durchgeführt, Beurteilungen erstellt und Förderentscheidungen gefällt werden, braucht es die professionelle Einschätzung der Lehrkraft. Aufgaben wie Elternkommunikation zur Lernentwicklung, klärende Gespräche oder Vereinbarungen zu Fördermaßnahmen erfordern jene Person, die die Schülerinnen und Schüler kennt. Auch die Teilnahme an Konferenzen, Teamsitzungen und schulischen Entwicklungsaufgaben ist selbstverständlicher Bestandteil des Berufs einer Lehrkraft. Andere Aufgaben könnten aber auch von administrativem Personal übernommen werden. Die Ideengeberinnen und -geber sehen insbesondere im Pflichtschulbereich Bedarf an (zusätzlichem) Unterstützungspersonal.
Manche Aufgaben werden dem Personal nicht einfach gemacht: IT-Programme sind schwer zu bedienen oder Vorgaben sind so inflexibel, dass sie im konkreten Schulalltag keinen sichtbaren Nutzen entfalten. Genau hier setzen wir an: Wir wollen Lehrkräfte von unnötigen Aufgaben befreien und jene Aufgaben erleichtern, die pädagogisch notwendig oder rechtlich verpflichtend sind.
Im Freiraum-Tracker finden Sie alle Maßnahmen, die zur Reduktion von Verwaltungsaufgaben und zur Vergrößerung von Freiräumen beitragen.
Viele Ideengeberinnen und -geber fordern eine verstärkte Praxisnähe in der Lehrkraftausbildung ein. Die Praxisorientierung ist auch uns ein besonders wichtiges Anliegen. Daher haben wir die Stärkung der Praxisorientierung von Lehramtsstudien in die im Jahr 2025 abgeschlossenen, dreijährigen Zielvereinbarungen mit den Pädagogischen Hochschulen als Ziel aufgenommen. Darüber hinaus haben wir in den neuen Bachelorstudien Primarstufe (seit 1.10.2025) Intensivpraxiswochen verankert und die Durchführung professionsbegleitender Masterstudien gestärkt.
Die Bestimmung des Besoldungsdienstalters ist vor allem für neue Lehrkräfte, die bereits anderen Berufen nachgegangen sind, ein nicht leicht nachvollziehbares Unterfangen. Die Regeln zur Anrechnung von Vordienstzeiten werden vom Bundeskanzleramt definiert. Während wir uns weiterhin für eine Reform dieser Regeln einsetzen, vereinfachen wir die Durchführung der Berechnung.
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Vorschläge zu den Bildungsdirektionen betreffen überwiegend eine bessere Erreichbarkeit und vermehrte Serviceorientierung. Entsprechend wollen wir die Bearbeitung der Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern (v.a. von Erziehungsberechtigten sowie Schülerinnen und Schülern) beschleunigen und die Qualität der Beantwortung verbessern. Ziel ist es, die Servicequalität der Bildungsdirektionen zu steigern und ihre Rolle als unterstützende Serviceeinrichtung des Schulsystems weiter zu stärken.
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Im Bereich der Bildungsmedien sprechen die Ideengeberinnen und -geber vor allem die Benutzerfreundlichkeit (“usability”) der Schulbuchaktions-Applikation und die Nutzung neuer Lern-Apps an. Auch wenn dies nicht Teil der Maßnahmen zur Entbürokratisierung ist, nehmen wir die Vorschläge natürlich auf. Im Sommersemester 2025/26 starteten wir die Pilotphase des „Marktplatz Lernapps“. Damit stellen wir Schülerinnen und Schülern Lizenzen für qualitätsgeprüfte Lernapps bereit, erleichtern ihnen den Zugang zu digitalen Lernmitteln und bieten attraktive Bildungsinhalte an.
Die Schulbuchaktions-Applikation werden wir im Hinblick auf die Benutzerfreundlichkeit weiterentwickeln. Und wie im Regierungsprogramm vorgesehen, stellen wir die Schulbuchaktion bis 2028 insgesamt auf neue Beine und passen sie den zeitgemäßen Anforderungen an.
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Viele Vorschläge wurden auch von Lehrkräften und Schulleitungen von Kleinstschulen eingebracht: Kleine Schulen sind oft stark gefordert, weil sie mit weniger Freistellung und einer geringeren Spezialisierung im Kollegium dieselben Aufgaben bewältigen müssen wie große Schulen. Dies betrifft insbesondere die Erarbeitung von Konzepten, die wir vereinfachen werden. Dazu kommen Mehrbelastungen durch jahrgangsgemischte Klassen, fehlende Vertretungsreserven und begrenzte Unterstützung durch multiprofessionelle Teams. Schulcluster können kleine Schulen entlasten, indem sie Ressourcen, Verwaltung und pädagogische Expertise bündeln. Durch gemeinsame Leitung und abgestimmte Schulentwicklung entstehen Professionalisierungs- und Fortbildungssynergien sowie einfachere Fördermöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler. Die Unterstützung von Schulen zur Bildung von Schulclustern werden wir daher ausbauen.
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Viele Ideengeberinnen und -geber wünschen sich mehr Unterstützung beim Deutschlernen für Kinder und Jugendliche und besonders, dass die Mika-D-Testungen einfacher werden.
Wir haben bereits wichtige Schritte gesetzt:
Ab dem Schuljahr 2025/26 gibt es mehr Lehrpersonen für die Deutschförderung. Bisher waren es österreichweit 577 Stellen. Ab 2025/26 werden über 1.324 Lehrerinnen und Lehrer in der Deutschförderung eingesetzt. Das sind 747 Stellen mehr und ein Anstieg um etwa 130 Prozent.
Die Mittelvergabe richten wir nun stärker am tatsächlichen Bedarf aus. Neben einer Sockelfinanzierung berücksichtigen wir die Anzahl der betreuenden Lehrpersonen pro förderbedürftiger Schülerin bzw. pro förderbedürftigem Schüler.
Darüber hinaus setzen wir die folgenden Maßnahmen, die Sie im Freiraum-Tracker finden:
Doppelbesetzungen von Lehrkräften in Klassen gibt es vor allem in Mittelschulen (Teamteaching), Volksschulen (zur Unterstützung von Förderbedarf und Inklusion) sowie in Deutschförderklassen und Orientierungsklassen (für Neuankömmlinge). Weitere Maßnahmen sind derzeit aufgrund der budgetären Lagen nicht geplant.
Viele Ideengeberinnen und -geber sind an einer Stärkung der Bildungspartnerschaft interessiert und möchten, dass Eltern und Erziehungsberechtigte stärker in die Pflicht genommen werden können. Eine gelingende Zusammenarbeit zwischen der Schule und den Erziehungsberechtigten ist auch uns ein großes Anliegen. Erste Maßnahmen im Bereich von Suspendierungen, Perspektivengesprächen, dem Schutz der kindgerechten Entwicklungs- und Entfaltungsfreiheit – „Kopftuchverbot“ - und Schulpflichtverletzungen sehen eine stärkere Mitwirkung und – wenn nötig – auch Sanktionen vor.
Weitere Maßnahmen zur Stärkung der Bildungspartnerschaft sind in Planung. Dazu gehören etwa ein entsprechender Fokus in der Aus-, Fort-, und Weiterbildung von Lehrpersonen und Schulleitungen sowie die Sicherstellung der Rollenklarheit für alle Beteiligten durch umfassende Information. Die KEL-Gespräche behalten ihren Platz als zentrales Kommunikationselement. Sie schaffen einen wertschätzenden Dreierdialog zwischen Kind, Erziehungsberechtigen und Lehrkraft, der das Kind in den Mittelpunkt stellt und personalisierte Förderstrategien ermöglicht. Diese Gespräche sind ein zentrales Instrument zur Stärkung des kindlichen Selbstbewusstseins und zur Transparenz von Lernfortschritten.
Vorschläge zum EU-Programm Erasmus+ betreffen überwiegend die Antragsstellung sowie die Abrechnung von Projekten. Die Programmverwaltung funktioniert europaweit einheitlich und wird in Österreich von der OeAD-GmbH umgesetzt. Auf europäischer Ebene setzen wir uns weiterhin für eine Vereinfachung der Vorgaben ein. Auf nationaler Ebene erleichtern wir Schulen die Teilnahme, indem wir den Bildungsdirektionen ab der nachfolgenden Programmperiode 2028-2034 ermöglichen, Fördermittel selbstständig abzuwickeln. So reduzieren wir den administrativen Aufwand auf Schulebene.
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eSA ist das Schulverwaltungsprogramm für Pflichtschulen in Oberösterreich. Daher haben wir die eingebrachten Vorschläge zur Weiterentwicklung dieser IT-Applikation dem Bundesland Oberösterreich zur weiteren Bearbeitung übermittelt.
Viele Ideengeberinnen und -geber thematisieren den Umgang mit unentschuldigtem Fernbleiben vom Unterricht. Auch wenn dies nicht Teil der Maßnahmen zur Entbürokratisierung ist, nehmen wir die Vorschläge natürlich auf. Siehe Elternarbeit, Suspendierungen, Schulpflichtverletzungen.
Viele eingebrachte Vorschläge betreffen die Aufgabenteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden im Bildungsbereich. So wünschen viele Ideengeberinnen und Ideengeber ein gemeinsames System für Landes- und Bundeslehrkräfte. Parallel zur Freiraum-Schule-Initiative hat die Bundesregierung 2025 gemeinsam mit den Bundesländern, dem Städtebund und dem Gemeindebund die Reformpartnerschaft ins Leben gerufen, um eine Kompetenzbereinigung in den Bereichen Verwaltung und Verfassung, Energie, Bildung und Gesundheit zu erreichen. Bis Ende 2026 sollen substanzielle Reformen ausgearbeitet werden, die Vorschläge in diesem Themenbereich aufgreifen. Diese werden daher nicht eigens in der Freiraum-Schule-Initiative behandelt.
Manche Lehrkräfte berichten davon, dass Gesundheitsdaten (Allergien, Unverträglichkeiten, Krankheiten) von Schülerinnen und Schüler jährlich von Klassenvorständen in Papierform gesammelt und beim Schularzt hinterlegt werden müssen. Gesundheitsdaten unterliegen strengen Datenschutzregelungen und dürfen daher nur eingeschränkt verarbeitet werden. Eine derartige Vorgangsweise widerspricht dem.
Grundsätzlich werden solche Informationen im Rahmen der jährlichen schulärztlichen Untersuchung von den Schulärztinnen und Schulärzten selbst erhoben. Sind sie von Relevanz für den Unterricht oder ist ggf. die Übernahme medizinischer Tätigkeiten durch Laien oder die Gabe von Notfallmedikamenten erforderlich, erfolgt dies in Absprache mit den Eltern bzw. mündigen Schülerinnen und Schülern. Eine Erhebung und Weitergabe von Gesundheitsdaten durch Lehrpersonen für den schulärztlichen Dienst sind nicht vorgesehen.
In Österreich gilt seit 2025 ein Handyverbot bis zur 8. Schulstufe. Wir haben diese Maßnahme gesetzt, um Konzentration, soziales Miteinander und Ruhe im Unterricht zu fördern. Jüngere Schülerinnen und Schüler profitieren davon, weil Ablenkungen, Cybermobbing und übermäßige Bildschirmnutzung reduziert werden. In der Oberstufe sprechen viele Argumente gegen ein generelles Verbot: Jugendliche sollen Medien zunehmend eigenverantwortlich und reflektiert nutzen lernen. Digitale Medien können gezielt in den Unterricht integriert werden, um Medienkompetenz, Selbstverantwortung und kritisches Denken zu fördern.
Die ID Austria ist der staatliche digitale Identitätsnachweis für alle in Österreich lebenden Personen ab 14 Jahren. Dieser Identitätsnachweis ist bereits bei einer Vielzahl von Online-Behördendiensten im Einsatz, wie z.B. bei der Arbeitnehmerveranlagung in FinanzOnline.
Auch an den Schulen erfüllt die ID Austria eine wichtige Funktion, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten bzw. den unerlaubten Zugriff auf Daten zu unterbinden. Mit der ID Austria erhalten alle berechtigten Personen an den Schulen einen zentralen und sicheren Zugang zu sensiblen Systemen wie Notenverwaltung, Gehaltsabrechnung und digitalen Dokumenten. Das Risiko gestohlener Passwörter oder des Missbrauchs wird durch den Einsatz der ID Austria deutlich gesenkt.
Zusätzlich bietet die ID Austria auch für den persönlichen Einsatzbereich zahlreiche Assets und ist – je nach Schultyp/Schulstufe – bei pädagogischen Inhalten bzw. Plattformen ein wichtiges Identifikationsmedium. Aus diesen Gründen setzen wir auch in Zukunft auf die ID Austria als Schlüssel zu allen digitalen Anwendungen.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Verwendung der ID Austria an Schulen finden Sie hier.
Weitere InfosEs wurden viele Vorschläge zur Verbesserung der Durchführung der iKMPLUS an Schulen. Diese betreffen die Reduktion des Aufwands, ein Outsourcing von administrativen Tätigkeiten weg von den Lehrkräften, eine verstärkte Digitalisierung und die Straffung von Prozessen.
Die iKMPLUS unterstützt Schulen, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler, indem sie Lernfortschritte objektiv sichtbar macht und gezielte Förderung ermöglicht. Sie liefert Lehrkräften und Schulleitungen wertvolle Rückmeldungen für Unterrichtsplanung und Schulentwicklung und trägt so zu einem datengestützten Qualitätsmanagement im Bildungssystem bei. Um die positiven Aspekte der iKMPLUS zu bewahren, setzen wir die folgenden Verbesserungsvorschläge gerne um:
Automationsunterstützte, diagnostikbasierte Fördermaterialien für iKMPLUS
Optimierung von IT-Systemen zur Basisdatenmeldung und Rückmeldung bei der iKMPLUS
Professionelle Kommunikation und rollengerechte Schulungen für iKMPLUS
Schaffung eines Hochschullehrgangs für Datengestützte Schul- und Unterrichtsentwicklung (DSU)
In den letzten Jahrzehnten haben sich die Anforderungen an den Schulbau in Österreich von starren Klassenzimmern hin zu flexiblen Lernräumen wie Open Learning Spaces, Campus-Schulen und Mehrzweckräumen entwickelt, um zeitgemäßen pädagogischen Konzepten wie Ganztagsschulen und projektorientiertem Unterricht gerecht zu werden. Gleichzeitig stiegen normative Standards für Energieeffizienz, Nachhaltigkeit u. a.
Das Schulentwicklungsprogramm für Bundesschulen wird in den kommenden Jahren insbesondere Akzente gegen die Hitze an Schulen setzen. Neu errichtete Schulstandorte werden begrünt, beschattet, belüftet und gekühlt. Und natürlich wird dies überall dort, wo dies möglich ist, auch bei der Sanierung bestehender Gebäude umgesetzt.
Auch wenn dies nicht Teil der Maßnahmen zur Entbürokratisierung ist, nehmen wir die eingegangenen Vorschläge auf.
Rund 400 Seiten füllen jene Ideen, die zur digitalen Schul- und Schülerinnenverwaltung eingebracht wurden. Oftmals wurde das Programm SOKRATES und dessen Nutzerfreundlichkeit (“usability”) angeführt. Kritisiert wird, wenn bereits digital gespeicherte Daten nochmals eingegeben werden müssen. Die bislang fehlende Anbindung an das zentrale Melderegister wird thematisiert. Unterschiedliche Parallelsysteme in der Schul- und Schülerinnenverwaltung haben Schnittstellenprobleme, ein einheitliches Schülerverwaltungsprogramm für alle Schulen wird häufig als Idee eingebracht.
Alle Vorschläge unterstützen unsere laufenden Projekte, die gesamte IT-Landschaft im Bildungsbereich weiterzuentwickeln und die Usability insgesamt zu verbessern.
Sehen Sie dazu die Maßnahmen im Freiraum-Tracker.
Ideengeberinnen und Ideengeber diskutieren die Nutzung der digitalen Endgeräte für Schülerinnen und Schüler unterschiedlich. Es gibt Befürworterinnen und Befürworter sowie Kritikerinnen und Kritiker. Angesprochen wird auch die Qualität der Internetverbindung an Schulen oder das Vorhandensein von digitalen Boards in den Klassenräumen. Für die IT-Ausstattung ist der jeweilige Schulerhalter zuständig.
Bundesschulen verfügen über Glasfaseranbindungen und WLan. Ankäufe und Investitionen in die Ausstattung können bis zu einem gewissen Grad über die jährlich zur Verfügung stehenden schulautonomen Budgets abgewickelt werden.
Im Pflichtschulbereich kann die Ausstattung sehr unterschiedlich sein. Das hängt einerseits vom Schultyp ab (eine Volksschule hat natürlich eine andere Ausstattung als eine Mittelschule), aber auch vom Schulerhalter. Das sind in den meisten Fällen die Gemeinden, und die haben zum Teil sehr unterschiedliche finanzielle Möglichkeiten oder auch unterschiedliche infrastrukturelle Voraussetzungen.
Die IT-Systembetreuung wird von engagierten Kolleginnen und Kollegen an der Schule wahrgenommen, die hierfür eine Einrechnung erhalten. Einige Ideengeberinnen und -geber bringen den Vorschlag, dezidiertes IT-Personal an Schulen anzustellen.
Aktuell übernehmen fachkundige Lehrpersonen Aufgaben im Rahmen der pädagogische Begleitung digitaler Werkzeuge, wie zum Beispiel die Betreuung von Lernplattformen oder die Unterstützung bei der Einbindung digitaler Medien in den Unterricht. Diese Tätigkeiten werden auf die Lehrverpflichtung angerechnet.
IT-Systembetreuerinnen und -betreuer kümmern sich um Hardware, Netzwerke und Systeme vor Ort. Sie sind in der Regel Verwaltungsbedienstete, die durch die Bildungsdirektionen zugewiesen werden. Darüber hinaus können Bundesschulen auch Leistungen zukaufen, wie beispielsweise für komplexe Netzwerkkonfigurationen oder Sicherheitsmaßnahmen, die über das Alltagsgeschäft hinausgehen.
Auch diesbezüglich bestehen zum Teil erhebliche Unterschiede zwischen Bundesschulen und Pflichtschulen. Auch hier ist die Schulerhalterschaft ausschlaggebend.
In Wien erhalten Landeslehrkräfte eine kostenfreie Jahreskarte für die Wiener Linien, während die Bundeslehrkräfte nicht von dieser Aktion profitieren. Diese Maßnahme wurde vom Bundesland Wien im eigenen Wirkungsbereich gesetzt und finanziert. Eine entsprechende Maßnahme für Bundeslehrkräfte müsste für alle Bundesländer gleichermaßen gelten. Wir haben eine bundesweite Lösung in Form eines kostenlosen Klimatickets für alle Bundeslehrpersonen geprüft. Aufgrund der sehr hohen Kosten können wir die Idee derzeit nicht weiterverfolgen.
Viele Ideengeberinnen und -geber wünschen sich ein digitales Klassenbuch. Je nach Schule und Finanzierung durch den Schulerhalter gibt es das bereits. Viele wünschen sich eine Kombination aus Jahresplanung und Dokumentation der jeweiligen Unterrichtsinhalte und z.B. eine elektronische Übermittlung von Schülerinformationen (Fehlzeiten, Frühwarnung usw.).
Unser Ziel ist es, die IT-Landschaft zu konsolidieren und für alle Schulen – von der Volksschule bis zur großen Bundesschule – eine adäquate Lösung anzubieten. Dazu sollen auch Funktionen des Mitteilungshefts integriert werden, um die Organisation und Verwaltung einfach und zeitsparend auszugestalten. Viele Ideengeberinnen und -geber regen auch die Aktualisierung bzw. Überprüfung der Bestimmungen betreffend das Klassenbuch an. Daher soll § 77 SchUG inhaltlich überprüft werden.
Einige Lehrkräfte berichten, dass sie Klassenbücher sowohl digital als auch analog führen. Solch eine Dopplung ist rechtlich jedenfalls nicht erforderlich und aus unserer Sicht widersinnig.
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Die Schulleitung kann Klassen- und Gruppengrößen am Schulstandort autonom bestimmen und gestalten. Es gibt grundsätzlich keine zentral vorgegebenen Mindest- oder Maximalzahlen für Gruppen. Die Schulleitung legt die Mindestzahl für z.B. das Führen alternativer Pflichtgegenstände oder das Abhalten von Förderunterricht fest, wobei Schülerinnen und Schüler mehrerer Klassen und/oder mehrerer Schulen zur Erreichung zusammengefasst werden können.
Mehr Informationen dazu finden Sie auf der QMS-Webseite.
Weitere InfosKlassenvorstände der Sekundarstufe I nehmen die zentrale pädagogische Rolle ein: Sie sind, ähnlich der klassenführenden Lehrperson in der Volksschule, die Bezugsperson der Schülerinnen und Schüler im Schulbetrieb, im besten Fall über vier Jahre. Sie sind erste Ansprechpersonen für Erziehungsberechtigte und für die Schulleitung. Sie managen die Klasse, prägen die Schwerpunkte der Klasse über den Fachunterricht hinaus (Projekttage, Feste, aber auch das Konfliktmanagement und die prozesshafte Begleitung des Bildungsweges). Viele Klassenvorstände sprechen rückblickend von einem sinnerfüllten Berufsleben, weil sie nachhaltig Menschen auf das Leben vorbereitet haben.
Das oft negativ gesehene Führen von Amtsschriften, das oft zitierte Einsammeln von Bestätigungen oder das Administrieren von Entschuldigungen zum Fernbleiben von Schülerinnen und Schüler ist zeitweise mühsam, aber ein wesentlicher Teil der professionellen Aufgabe eines Klassenvorstands. Je nach Schule und Finanzierung durch den Schulerhalter stehen für die Kommunikation zwischen Erziehungsberechtigten und Schule diverse digitale Tools zur Verfügung. Ein Ideengeber wünscht sich z. B. ein Dashboard, sodass man die zeitliche Entwicklung der Abwesenheiten von Schülerinnen und Schüler sowie von Klassen sehen könnte, um früh genug entgegenzusteuern.
Wir arbeiten daran, die vorhandene IT-Landschaft weiter zu konsolidieren und Lösungen für alle Schulen bereitzustellen. Dazu zählen beispielsweise die Bereitstellung digitaler Funktionen des Mitteilungshefts oder die Möglichkeit zur digitalen Zustellung von Frühwarnungen. Und natürlich müssen wir auch das Zahlungs- und Verrechnungssystem für Schulveranstaltungen u. ä. vereinfachen und durch elektronische Abwicklungsmöglichkeiten zeitgemäß gestalten.
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Viele Ideengeberinnen und -geber thematisieren die unterschiedlichen bestehenden Kommunikationskanäle im Bildungssystem, also zwischen Schulen, Bildungsdirektionen und dem Bundesministerium. Derzeit gibt es diverse E-Mail-Adressen, Schul- und Schülerverwaltungsprogramme, Formulardatenbanken, Newsletter, ISOWeb, Serviceportal usw.
Uns ist eine Bündelung der Informations- und Kommunikationskanäle ein großes Anliegen. Daher finden Sie hierzu im Freiraum-Tracker diverse Maßnahmen: Von der Einführung von TEACHERS.direct, das Formulare für Anträge standardisiert und automatisch vorbefüllt, über eine standardisierte Möglichkeit für Anfragen an die Bildungsdirektionen bis zur Reduktion und der Rundschreiben im Schulsystem.
Sehen Sie hier die dazugehörigen Maßnahmen im Freiraum-Tracker:
Einige Vorschläge sprechen die Art und Weise an, wie an der Schule Konferenzen abgehalten werden. Schulleitungen organisieren Konferenzen autonom. Lehrkräfte können Vorschläge und Ideen zu schulinternen Abläufen sowie zur Entwicklung ihrer Schule also direkt mit ihrer Schulleitung besprechen.
Einige Vorschläge thematisieren unterschiedliche Konzepte, die durch Schulen erarbeitet werden, wie das Kinderschutzkonzept oder das Blackout-Konzept. Schulen sind Lebens- und Lernorte, an denen Kinder viele Stunden verbringen: das Kinderschutzkonzept sorgt dafür, dass dieser Raum möglichst sicher und gewaltfrei gestaltet wird. Es wurde als Checkliste konzipiert, um Schulen eine einfach handhabbare Dokumentation der schulinternen Überlegungen zu ermöglichen.
Das Blackout-Konzept ist der standortspezifische Notfallplan für den Fall eines länger andauernden, großflächigen Stromausfalls (Blackout), der Unterricht, Betreuung, Kommunikation, Wasser, Heizung und Infrastruktur betrifft. Es ist ebenfalls als Checkliste konzipiert.
Wir wollen Konzepte künftig noch besser auf die Bedarfe der Schulen abstimmen, um den Aufwand für die standortspezifischen Anpassungen so gering wie möglich zu halten.
Viele Vorschläge beziehen sich auf Inhalte verschiedener Lehrpläne. Die Weiterentwicklung der Lehrpläne mit Schwerpunkt auf fundamentale Kompetenzen für die Zukunft geht über Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung hinaus. Daher behandeln wir diese Überlegungen in einem eigenständigen Projekt.
Derzeit überarbeiten wir die Lehrpläne der Sekundarstufe II (Allgemeinbildung und Berufsbildung) und rollen sie gestaffelt ab 2027/28 aus. Im Zentrum der Lehrpläne stehen jene Zukunftskompetenzen und beruflichen Qualifikationen, die für die Schülerinnen und Schüler für ihren späteren Lebens- und Berufsweg relevant sein werden.
Der Themenbereich Leistungsfeststellung und -beurteilung umfasst Ideen zu Jahresplanung, Leistungsbeurteilungsverordnung, Kompetenzraster, Schularbeiten, Frühwarnungen, Notenschluss, Zeugnisse, differenzierende Leistungsbeschreibung, Aufstiegsklausel und Wiederholungsprüfungen. Wir haben diese Themen mit Expertinnen und Experten, Schulleitungen und Lehrkräften diskutiert und weiter konkretisiert.
Sehen Sie hier die dazugehörigen Maßnahmen im Freiraum-Tracker:
Gemäß § 40a Abs. 3 VBG beträgt die Unterrichtsverpflichtung einer vollbeschäftigten Vertragslehrperson PD 24 Wochenstunden. Davon sind 22 Wochenstunden im Unterricht und der qualifizierten Betreuung von Lernzeiten im Rahmen der Tagesbetreuung zu erbringen, zwei weitere Wochenstunden („23./24. Wochenstunde“) sind zusätzliche Aufgaben wahrzunehmen. Bislang sind mögliche zusätzliche Aufgaben genau in der Anlage 3 VBG geregelt. Die Dokumentation der Stunden wird als aufwendig beschrieben. Wir wollen Schulen mehr Autonomie im Bereich der PD-Stunden geben und die Dokumentation vereinfachen.
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Einige Lehrkräften thematisieren das Unterrichten in fachfremden Unterrichtsgegenständen. Sie berichten, dass es gängige Praxis sei, dass sie insbesondere an Mittelschulen bereits beim Einstellungsgespräch gefragt werden, welche Fächer sie fachfremd unterrichten könnten.
Für Vertragslehrpersonen in der Induktionsphase, die über eine Lehramtsausbildung verfügen, gibt es einige rechtliche Sonderbestimmungen:
Kein fachfremder Einsatz: Bei Vorliegen einer Lehramtsausbildung sind Vertragslehrpersonen im Rahmen ihrer Lehrbefähigung zu verwenden.
Keine Klassenvorstandsfunktion: Vertragslehrpersonen in der Induktionsphase sind nicht für die Wahrnehmung der Funktion einer Klassenvorständin/eines Klassenvorstandes heranzuziehen. Ausnahmen sind im Volksschul- und Sonderschulbereich zulässig.
Keine dauernden Mehrdienstleistungen: Vertragslehrpersonen in der Induktionsphase dürfen nicht zu dauernden Mehrdienstleistungen herangezogen werden.
Mit der flächendeckenden Einführung von PM-SAP wird das Ausmaß des fachfremden Unterrichts für alle handelten Personen in der Schulverwaltung sichtbar und entsprechende Maßnahmen können eingeleitet werden.
Im Bereich der Personalentwicklung von Lehrkräften machen Ideengeberinnen und -geber uns viele Vorschläge. Diese reichen von einer verstärkten Begleitung von Lehrkräften (Coaching, Mentoring und Supervision) über neue Fortbildungsformate und eine vereinfachte Anmeldung bis hin zu der Vereinfachung der Induktionsphase oder der Ermöglichung altersadäquater Arbeitsmodelle.
Auch wenn diese Ideen nicht Teil der Entbürokratisierungsoffensive sind, nehmen wir die Vorschläge im Rahmen der Ressortstrategie „Klasse Job“ auf und entwickeln die Unterstützungs- und Fortbildungsangebote für Lehrkräfte stetig weiter.
Weitere InfosIdeengeberinnen und -geber sprechen sich für einfachere, transparentere Personalprozesse aus. So ist heute etwa der Bearbeitungsstand von Personalanträgen oftmals unbekannt. Viele regen auch einfachere Formulare an. Eine Person weist darauf hin, dass es verschiedene Formulare für die Änderung des Beschäftigungsausmaß gibt, je nachdem, ob eine Lehrperson pragmatisiert, vertraglich im PD-Schema ist oder ob sie um Reduzierung der Lehrverpflichtung wegen Kinderbetreuung ansucht. Wir haben diese Vorschläge aufgenommen und in Maßnahmen gegossen.
Sehen Sie hier die dazugehörigen Maßnahmen im Freiraum-Tracker:
Vielen Ideengeberinnen und -gebern sind der Ausbau der psychosozialen Unterstützung an Schulen ein Anliegen. 2025 hat der Ausbau des psychosozialen Supportpersonals begonnen: Die Planstellen für die Schulpsychologie werden bis 2027 auf 390 verdoppelt, im Schuljahr 2025/26 werden 70 Planstellen besetzt, 2026/27 kommen weitere 70 dazu. Erstmals stehen auch in den Bundesschulen Planstellen für Schulsozialarbeit zur Verfügung. Im Schuljahr 2025/26 sind es 30 Planstellen, 2026/27 folgen weitere 35 Planstellen. Neben mehr Personal bauen wir auch die Angebote an „Mental Health und emotionale Resilienz“ -Workshops aus.
Diese sind hier buchbar: https://oead.at/de/bildung-schule/starkeschule
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QMS ist das Qualitätsmanagementsystem für österreichische Schulen und wird in allen Schularten umgesetzt. QMS dient der Steuerung des Schulalltags und der Entwicklungsvorhaben einer Schule. Es versteht sich als pädagogisches Qualitätsmanagementsystem, welches das Lernen und die Lernenden in den Mittelpunkt der Qualitätsarbeit stellt. Es trägt dazu bei, dass Schulen Entwicklungsprozesse zielgerichtet, systematisch und evidenzorientiert voranbringen und qualitätsvollen Unterricht sicherstellen. QMS bezieht sich auf drei Perspektiven bzw. Gruppen von Akteurinnen und Akteuren: Schulleitung, Lehrenden-Teams und einzelne Lehrende. QMS will die Kooperation zwischen Lehrenden stärken, um durch mehr Teamorientierung die professionelle Unterrichtsentwicklung zu fördern und durch gegenseitige kollegiale Unterstützung Entlastungseffekte zu gewinnen. Es trägt zur Pflege einer Qualitätskultur bei, in der sich qualitäts- und entwicklungsorientierte Haltungen und Einstellungen entfalten können und wirksam werden. Regelmäßige Evaluierungen garantieren die laufende Weiterentwicklung von QMS. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.qms.at/.
Weitere InfosDerzeit läuft die Evaluierung des Quereinstiegs durch die Universität Zürich, Universität Freiburg und PH St. Gallen. Dabei wird untersucht, ob das Quereinstiegsprogramm die Möglichkeit bietet, dass Quereinsteigende die für den Berufseinstieg erforderlichen professionellen Kompetenzen entwickeln. Außerdem wird evaluiert, ob sich die Quereinsteigenden bei ihrem Berufseinstieg unterstützt fühlen und wie dies mit ihrer Absicht zusammenhängt, im Beruf zu verbleiben. Aus den gewonnenen Erkenntnissen erwarten wir uns Handlungsoptionen für die Entwicklung und Verbesserung des Quereinstiegs in den Lehrkraftberuf.
Bundesschulen wünschen sich ein Insourcing der Reinigung des Schulstandorts. Wir haben diese Idee geprüft und verfolgen sie aus budgetären Gründen nicht weiter. Ein Insourcing würde es nötig machen, rund 1.000 Planstellen neu zu schaffen, was in budgetär herausfordernden Zeiten nicht sinnvoll ist. Dadurch würden nämlich laufende Kosten in Höhe von rund 43,916 Mio. Euro jedes Jahr entstehen. Ungeachtet der potenziell hohen jährlichen Kosten eines Insourcings bietet die Beauftragung externer Dienstleistungsunternehmen den Vorteil, dass das benötigte Personal – entsprechend vertraglichen Vereinbarungen – zuverlässig an die Schulen entsandt wird. Demgegenüber steht die Herausforderung, dass für im Krankenstand befindliche Bundesbedienstete kein adäquater Ersatz vorgesehen ist. Dies könnte dazu führen, dass zeitweise kein eigenes Reinigungspersonal verfügbar ist, wodurch eine kurzfristige Kompensation durch externe Anbieter erforderlich und mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre.
Ein Bündel an Vorschlägen betrifft nicht nur die Rekrutierung von Lehrkräften, für die sich bereits jetzt die Schulleitungen verantwortlich zeichnen. Unterstützung zur Personalaufnahme finden Schulleitungen schon jetzt unter anderem im Bildungsportal. Wir streben auch die Optimierung eines digitalisierten Formularwesens für alle Maßnahmen des Personalmanagements (Aufnahme, Weiterverwendungen, Änderungen des Stundenausmaßes, …) an. Dies soll Durchlaufzeiten minimieren und administrative Belastungen auf allen Seiten reduzieren.
Zahlreiche Vorschläge haben uns auch zur Erhöhung der Nutzerfreundlichkeit („Usability“) von Bewerbung Online und GetYourTeacher erreicht. Die Notwendigkeit eines verbesserten Rekrutierungsprozesses hinsichtlich Transparenz, Kommunikation und Nutzerfreundlichkeit bei den Einmeldungen wird ebenso genannt.
Sehen Sie dazu die unter Personalprozesse aufgelisteten Maßnahmen.
Einige Ideengeberinnen und -geber adressieren die Zahl an Stunden für Ethik und/oder Religion. Inhalte des Lehrplans sind Themen, die im Rahmen dieser Initiative nicht berücksichtigt werden können.
Andere Ideengeberinnen und -geber adressieren den Zeitpunkt, zu dem Schülerinnen und Schüler die Wahl zwischen Ethik- und Religionsunterricht treffen. Dieser findet aktuell erst zu Schuljahresbeginn statt, was die Ressourcenplanung am Standort herausfordernd macht. Diese Idee wollen wir daher gerne aufgreifen. Im aktuellen PM-Erlass geht klar hervor, dass die Bedarfsplanung auch den Religionsunterricht zu berücksichtigen hat. Es besteht kein Einwand dagegen, dass Schulleitungen zum Zwecke der besseren Planbarkeit des Religionsunterrichtes frühzeitig Sondierungen bezüglich des voraussichtlichen Teilnahmeverhaltens vornehmen.
Viele Ideen betreffen die Art, wie und für was Ressourcen im Schulsystem verteilt werden. Dabei werden sehr unterschiedliche Themen adressiert. So wird z. B. die Transparenz und die Einheitlichkeit der Berechnung von Ressourcen thematisiert, die Art der Schlüsselberechnung mit neuen Kriterien (Ressourcenverteilung nach Chancen-Index) gewünscht, die Sinnhaftigkeit einer provisorischen Schulorganisation in Frage gestellt und ein flexiblerer Einsatz von Stundenkontingenten vorgeschlagen. Diese Fragen wurden im August 2025 zwischen Schulleitungen, Expertinnen und Experten diskutiert und daraus ein Bündel an Maßnahmen entwickelt, deren Umsetzung nun geplant wird.
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Rundschreiben enthalten in Zukunft (nur) jene allgemein und langfristig gültigen Informationen, die Schulen tatsächlich benötigen, um ihren „Freiraum Schule“ autonom und rechtssicher gestalten zu können.
Schulen profitieren durch die neuen Rundschreiben insbesondere von folgenden Punkten:
Übersichtlichkeit: In Zukunft finden Schulen die relevanten Informationen in wenigen, nach Themengebieten strukturierten, allgemeingültig gehaltenen Rundschreiben.
Aktualität: Diese Rundschreiben werden von der Zentralstelle gewartet, entwickeln sich weiter und liegen stets in der aktuell gültigen Fassung vor.
Verständlichkeit: In ihrer Sprache sind diese Rundschreiben serviceorientiert, verständlich und freundlich.
Vertrauen: Durch den Fokus auf das Wesentliche werden die Schulen ermutigt, eigene Entscheidungen zu treffen. Anstelle von Detailregelungen wird den Schulen der qualitätssichernde Rahmen, innerhalb desselben die Schulleitungen und Lehrkräfte frei agieren können und sollen, aufgezeigt.
Ziel ist, dass Schulleitungen und Lehrkräfte zukünftig alle Informationen zu einem Thema in einem Dokument finden.
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Ideen betreffend Sachmittel unterscheiden sich nach höheren Schulen und Pflichtschulen. Ideengeberinnen und -geber aus Pflichtschulen wünschen sich oftmals ein schuleigenes Budget für Sachmittel. Im Rahmen der Kompetenzverteilung für Österreichs Schulen sind dafür jeweils die Gemeinden als Schulerhalter zuständig. Höhere Schulen haben ein schulautonomes Budget für Sachmittel und bringen vor allem Ideen in Zusammenhang mit der Nutzerfreundlichkeit des BBG e-shops und die Pflicht, Einkäufe über die BBG zu tätigen.
Durch Einkäufe über die BBG werden rechtssichere und geprüfte Vergabeverfahren sichergestellt.
Die BBG arbeitet zudem intensiv daran, die Benutzerfreundlichkeit des e-Shops weiter zu verbessern. Bis diese Neuerungen umgesetzt sind, wird empfohlen, verstärkt das Helpcenter der BBG unter +43 1 245 700 zu nutzen. Informationen zu Schulungsterminen und weitere Hinweise finden Sie auf www.bbg.gv.at/unternehmen/news/kunden-e-shop-info. Für Schulen steht Frau Barbara Weinmann als Ansprechpartnerin zur Verfügung (barbara.weinmann@bbg.gv.at; +43 1 245 70-850).
Weitere InfosInsbesondere Schulärztinnen und Schulärzte haben das Fehlen einer digitalen Dokumentationslösung thematisiert. Diese ist bereits in Planung und soll Schulen in Kürze zur Verfügung stehen. Das Gesundheitsministerium hat einen Gesetzesentwurf für ein Schul-Gesundheitsdokumentations-Gesetz ausgearbeitet. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, kann auch die Ausrollung der Web-Applikation SchulDoc an den Schulen gestartet werden, idealerweise mit Beginn des Schuljahres 26/27.
Der Ausbau der Schulautonomie ist eines unserer Kernanliegen im Rahmen der Freiraum Schule-Initiative und reiht sich ein in wesentliche Meilensteine zur Vergrößerung der Freiräume an Österreichs Schulen: 1993 konnten Schulen erstmals eigene Lehrpläne, Stundenzahlenanpassungen und Pflichtgegenstände festlegen. 1995 folgte die Schulzeitautonomie, die Schulen die Einführung der Fünf-Tage-Woche und freie Regelung von Feiertagen ermöglichte. In den 2000er Jahren wurde die Lehrplanautonomie innerhalb von Rahmenvorgaben vertieft, sodass Schulen Stundenzahlen variieren, neue Fächer einführen und Profile wie Schwerpunktschulen entwickeln konnten. Das Bildungsreformgesetz 2017 brachte weitere pädagogische und vor allem personelle Freiräume, wie flexible Unterrichtsorganisation und die Auswahl von Lehrpersonen. Mit “Freiraum Schule” sollen viele weitere Schritte hin zu personellen und organisatorischen Freiräumen geschaffen werden. Das reicht von mehr Autonomie im Bereich der Deutschförderung über mehr Freiräume beim Personaleinsatz bis hin zu mehr Kompetenzen im Bereich von Schulorganisation. Im Freiraum-Tracker finden Sie daher viele Maßnahmen, die auf mehr Freiräume einzahlen. Machen Sie sich selbst ein Bild!
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Ideengeberinnen und -geber äußern den Wunsch nach unpolitischer, kompetenzbasierter Auswahl von Schulleitungen, einer Befristung der Amtszeit, bessere Unterstützung für neue Schulleitungen, eine bessere Aus- und Weiterbildung von Schulleitungen sowie ein mittleres Management, das die Schulleitungen entlastet. Diese Themen wurden allesamt in einem Strategieworkshop in Linz im August 2025 mit Schulleitungen und Expertinnen und Experten diskutiert und erste Maßnahmen abgeleitet, die sowohl das Thema mittleres Management als auch das Onboarding und die Entwicklung von Schulleitungen aufgreifen.
Sehen Sie hier die dazugehörigen Maßnahmen im Freiraum-Tracker:
Viele Ideengeberinnen und -geber sprechen unentschuldigtes Fehlen vom Unterricht an. Die derzeitige Regelung zu unentschuldigten Abwesenheiten (§45 SchUG) greift in der Praxis nur sehr schlecht. Gemeinsam mit Lehrkräften haben wir mögliche Verbesserungen diskutiert und werden das Verfahren für Schulpflichtverletzungen entsprechend optimieren.
Sehen Sie hier die dazugehörige Maßnahme im Freiraum-Tracker:
Viele Ideengeberinnen und -geber bringen Vorschläge zur Vereinfachung der Organisation von Schulveranstaltungen und der Abrechnung von Reisekosten ein. Die Vorschläge reichen von der Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit der IT-Applikation ESS, der einfacheren Antragsstellung von Auslandsdienstreisen, der einfacheren Einhebung von Beiträgen für Veranstaltungen seitens der Eltern, der Schaffung der einfacheren Abwicklung und Vorfinanzierung von Zahlungen, die ansonsten privat erfolgen und vieles mehr.
Wir haben diese Ideen intensiv mit Ideengeberinner und -geber diskutiert und setzen die Maßnahmen nun schrittweise um.
Sehen Sie dazu die Maßnahmen im Freiraum-Tracker:
Viele Ideen betreffen die Frage, wie das Sicherheitsgefühl an Schulen erhöht werden kann.
Die Sicherheit aller an der Schule befindlichen Personen ist uns ein großes Anliegen. Einerseits stellen wir Gewaltpräventionsprogramme an Schulen neu auf. Andererseits regeln wir Notfall- und Krisenkonzepte an Schulen neu.
Die Rolle der Lehrkräfte und Schulleitungen werden wir zudem in diversen Schulrechtsverfahren stärken. Sehen Sie dazu etwa die Themen Widerspruchsverfahren, Suspendierungen oder Schulpflichtverletzungen.
Falls Sie von Missständen an Schulen oder in der Schulverwaltung betroffen sind, melden Sie sich bitte bei unserer Ombudsstelle für Schulen.
Für die Sommerschule werden sehr unterschiedliche Ideen eingebracht. Während einige Ideengeberinnen und -geber die Sommerschule für alle verpflichtend einführen wollen, sind andere Ideengeberinnen und -geber für ihre Abschaffung.
Operativ betreffen die Vorschläge vor allem Datenabfragen, die trotz bereits in Schulverwaltungsprogrammen vorhandener Informationen nochmals manuell eingegeben werden müssen. Bereits 2025 wurde hier eine Datenschnittstelle geschaffen, wodurch diese doppelte Eingabe künftig entfällt.
Die Sommerschule schließt Lernlücken, ermöglicht Sprachförderung und führt Schülerinnen und Schüler nach der Sommerpause wieder an die Schule heran. Sie unterstützt gezielt Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf, wie Neuankömmlinge oder solche mit Sprachdefiziten, und erleichtert Übergänge zwischen Schulstufen. Ab 2026 wird sie für außerordentliche Schülerinnen und Schüler in Deutschförderklassen verpflichtend, um gleiche Startchancen zu sichern.
Mehr zur Sommerschule finden Sie hier: https://www.bmb.gv.at/Themen/schule/zrp/sommerschule.html
Weitere InfosDas Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarf ist eines der am meisten eingebrachten Themen im Beteiligungsprozess. In vielen Vorschlägen geht es um Möglichkeiten der Beschleunigung des Verfahrens, weniger Formulare, mehr Entscheidungskompetenzen für die Schulen, schnellere Gutachten und vieles mehr. Eine Überarbeitung des Verfahrens ist auch uns ein großes Anliegen.
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Einige Ideengeberinnen und -geber haben die Rolle und Organisation der Schulqualitätsmanagerinnen und -manager (SQM) adressiert.
Im Zuge der Bildungsreform 2017 haben wir die Schulaufsicht von einer schulartenbezogenen zu einer schulartenübergreifenden Schulaufsicht weiterentwickelt. Dies bedeutete eine Neuorganisation und veränderte Aufgaben. Schulaufsicht heute steht für professionelles Qualitätsmanagement. Mit Blick auf die Bildungskarrieren der Schülerinnen und Schüler geht es darum, für ein bedarfsgerechtes und qualitätsvolles Bildungsangebot in der Region zu sorgen, Bildungswege durchlässig zu gestalten und Schulentwicklung zu unterstützen.
Die regelmäßige Weiterbildung der SQM ist gesetzlich verankert (SQM-Weiterbildungsverordnung). Wir organisieren den SQM-Lehrgang (300 Stunden), den Schulaufsichtskongress, Weiterbildungsveranstaltungen für die Abteilungsleitungen der Bildungsregionen (50 Stunden) sowie themenbezogene Veranstaltungen (Workshops, Webinare, Vorträge), um den SQM Möglichkeiten zur Erweiterung ihrer beruflichen Kompetenzen und zur Vernetzung zu bieten. Ein einheitliches Qualitätsmanagementsystem für alle Schularten unterstützt dabei, die Qualität der Schulen systematisch zu sichern und weiterzuentwickeln.
Weitere InfosDie Vorschläge zu der standardisierten Reife- und Diplomprüfung (SRDP) betreffen vor allem die Organisation der Prüfungen (schriftliche, mündliche und Kompensationsprüfungen) und abschließenden Arbeiten, die Art der Aufgabenentwicklung für die schriftlichen Prüfungen, den Einbezug der Jahresnoten und die Eingabe von Noten in die Beurteilung. Manch einer möchte die Matura gleich ganz abschaffen. Es gibt auch Vorschläge für neue Wege, etwa die Matura auf die abschließenden Arbeiten zu beschränken, oder nur auf mündliche oder nur auf schriftliche Prüfungen zu setzen. Beginnend von der Einrechnung der Jahresnote über die Kompensationsprüfungen bis hin zur Meldung der abschließenden Arbeiten haben wir Maßnahmen definiert, um die SRDP zu optimieren.
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Erhöhung der Nutzerfreundlichkeit der Webapplikation "SRDP-Aufgabenergebnisse"
Wegfall der Erhebung der Aufgabenergebnisse in den Nebenterminen bei SRDP
Standardisierung des Umgangs mit unerlaubten Hilfsmitteln bei abschließenden Prüfungen
Kompaktere Gestaltung der Nebentermine bei abschließenden Prüfungen
Die Ideengeberinnen und -geber zum Thema Suspendierungen wünschen sich mehr Mitsprachemöglichkeiten an der Schule. Wir wollen daher das Suspendierungsverfahren optimieren.
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Lehrkräfte berichten, dass sie Nachmittagsbetreuung übernehmen müssen. Andere Lehrkräfte wünschen sich Ganztagsschulen flächendeckend in ganz Österreich, möglichst kostenfrei, andere das Gegenteil. Wieder andere wünschen sich mehr Qualitätssicherung in der Freizeitpädagogik. Der Ausbau ganztägiger Schulformen bleibt für uns ein wichtiger Bereich in der bedarfsgerechten Gestaltung des Schulsystems, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern und Schülerinnen und Schüler zu fördern.
Mehr Informationen über die Ausbaupläne und die Qualitätssicherung finden Sie hier: https://www.bmb.gv.at/Themen/schule/schulsystem/gts.html
Weitere InfosÜbergänge zwischen Schulstufen werden in vielen Vorschlägen auf unterschiedliche Weise thematisiert: Zum einen wird eine Optimierung der Schulreifefeststellung und Schuleingangsphase angesprochen, zum anderen wird ein besserer Schülerdaten-Austausch zwischen Bildungsinstitutionen angeregt. Thematisiert wird auch die herausfordernde Situation zwischen der 8. und 9. Schulstufe für PTS und der Druck auf Lehrpersonen und Schülerinnen und Schüler bezüglich der Noten in der 4. Schulstufe. Diese Themen wurden allesamt durch Praktikerinnen und Praktiker sowie durch Expertinnen und Experten diskutiert und erste Maßnahmen abgeleitet, die vorerst auf die automatische Datenübergabe fokussieren.
Im Regierungsprogramm ist die Einführung eines digitalen Bildungspasses, der die Bildungslaufbahn jedes Kindes begleitet, geplant. Dieser Bildungspass soll einerseits eine Orientierung für die Eltern darstellen, aber auch die Informationsweitergabe für die Pädagoginnen und Pädagogen nach erfolgter Aufnahme in die nächstfolgende Bildungsstufe erleichtern. Somit stellt der Bildungspass eine Dokumentation der erreichten Ziele für das Kind dar.
Einige Vorschläge betreffen die Vereinfachung des AUVA-Unfallberichts sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Lehrkräfte. Im Bildungssystem vorhandene Daten müssen im Formular der AUVA erneut eingegeben werden. Wir haben diese Vorschläge gerne aufgegriffen und sehen entsprechende Maßnahmen vor.
Sehen Sie hier die dazugehörigen Maßnahmen im Freiraum-Tracker:
Viele Ideengeberinnen und -geber weisen auf den Aufwand hin, der bei Widersprüchen gegen die Nichtberechtigung zum Aufsteigen entsteht. Einerseits kann ein Widerspruch heute formfrei in unterschiedlicher Weise eingebracht werden. Andererseits ist das Verfahren aufwendig, weil Originalunterlagen der betroffenen Schülerinnen und Schüler zwischen Schule und Bildungsdirektion ausgetauscht werden. Wir greifen diese Vorschläge gerne auf und wollen sowohl die Möglichkeiten der Antragstellung als auch den Aufwand bei der Durchführung des Verfahrens optimieren.
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Wision ist das Schulverwaltungsprogramm für Pflichtschulen der Stadt Wien. Da wir keine Kompetenz zur Weiterentwicklung dieser IT-Applikation haben, haben wir die eingebrachten Vorschläge der Stadt Wien übermittelt, damit das Bundesland diese bei der Weiterentwicklung berücksichtigen und Maßnahmen zur Verbesserung des Systems setzen kann.
…und alles andere?
Aus den über 19.000 eingereichten Vorschlägen haben wir die größten und wichtigsten Themen gebündelt, vorrangig weiterentwickelt und nach und nach in die Umsetzung gebracht. Viele Ideen finden Sie bereits auf dieser Website, andere werden in den kommenden vier Jahren schrittweise gesichtet, bewertet und – wenn möglich – ergänzt. Es kann also gut sein, dass Sie einzelne Vorschläge hier erst zu einem späteren Zeitpunkt finden. Auch wenn eine Idee derzeit noch nicht aufscheint, bleibt sie Teil des Prozesses – daher lohnt es sich, regelmäßig im Freiraum-Tracker vorbeizuschauen und die laufenden Entwicklungen zu verfolgen.