Beschreibung
Wir nutzen zentrale Register (z.B. das Zentrale Melderegister) zur Übernahme von Personendaten (Schülerinnen und Schüler, Personal, Erziehungsberechtigte) bei diversen Erhebungen und Eingaben, so zum Beispiel bei der Anmeldung von Schülerinnen und Schülern. Wir reduzieren dadurch die händische Erfassung von Daten an Schulen, erhöhen die Datenqualität und damit die Wiederverwendbarkeit von Daten. Die Maßnahme ist für Bundesschulen im 3. Quartal 2026 und für die übrigen Schulen im 2. Quartal 2027 geplant.
Kategorien
Weniger Bürokratie
Themenbereiche
IT
Thema
Status
In Umsetzung
Umsetzungszeitraum
2026/Q3