Beschreibung
Die LBVO (Leistungsbeurteilungsverordnung) wollen wir so ändern, dass künftig auch in Fächern mit Schularbeiten schriftliche Formate der Leistungsfeststellung zulässig sind. Dies kann zum Beispiel eine Kombination aus Schularbeiten, Tests, Projekten, Portfolios, mündlichen Leistungen, Open-Book-Formaten oder Peer-Bewertungen sein. Außerdem werden wir auch digitale Formate sowie den Einsatz von Künstlicher Intelligenz berücksichtigen.
Kategorien
Mehr Freiheit
Themenbereiche
Thema
Status
In Planung
Umsetzungszeitraum
2028/Q2