Beschreibung
Bisher erfolgt eine Einrechnung der Jahresnote, sofern Kandidatinnen und Kandidaten an der mündlichen Prüfung „mitwirken“. Da dieser Begriff rechtlich unscharf ist, führt dies bei negativen Beurteilungen häufig zu Widersprüchen. Durch eine präzisere rechtliche Definition und die Einführung eines Schwellenwerts für die Einrechnung beseitigen wie diese Unklarheiten. Dies reduziert die Anzahl der Widerspruchsverfahren, schafft Klarheit für Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen sowie Schulleitungen und entlastet alle Beteiligten spürbar.
Kategorien
Weniger Bürokratie
Themenbereiche
Thema
Status
In Umsetzung
Umsetzungszeitraum
2027/Q2
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