Beschreibung
Wir haben die Archivierungsfristen von Unterlagen der SRDP sowie die zu archivierenden Dokumente in § 77a SchUG neu geregelt. Dabei wurden sowohl die zu archivierenden Unterlagen als auch die Form der Archivierung (digital oder analog) festgelegt und die Archivierungsfrist für Beilagen verkürzt.
Kategorien
Weniger Bürokratie
Themenbereiche
Thema
Status
In Umsetzung
Umsetzungszeitraum
2027/Q1
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